3Bienen

Datenschutz

Datenschutzverordnung des Imkervereins Bauland 1880 eV


(1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von
Datenverarbeitungsanlagen (EDV) und in manueller Form zur Erfüllung der gemäß der Vereinssatzung zulässigen Zwecke und
Aufgaben. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift Telefonnummer (Festnetz und
Funk) , Email Adresse, Geburtsdatum, Funktion(en) im Verein sowie die Anzahl der gehaltenen Bienenvölker, Vereinszugehörigkeit
und ggf. die Tierhaltenummer. Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzgrundrechte sind die gesetzlichen Vertreter des
Vereins nach §26 BGB. Dies sind derzeit Silke Baumann, 74744 Ahorn, Tel 07930-3273672; Roland Müller, 74744 Ahorn, Tel 07930-
1587; Ulrich Oldenburg, 74740 Adelsheim -Sennfeld, Tel 06291-1647. Die Datenerhebung, Verarbeitung und Nutzung erfolgt zum
Zwecke der Mitglieder- und Beitragsverwaltung (Rechtsgrundlage:Art.6, Abs.b) DSG-VO.


(2) Als Mitglied des Badischen Imkerbunds e V , und evtl. zukünftiger Verbände, ist der Verein verpflichtet, bestimmte
personenbezogene Daten dorthin zu melden. Übermittelt werden an diese z.B. Bildmaterial, Namen und Alter der Mitglieder,
Namen der Vereinsleitung mit Funktion, Anschrift, Telefonnummern, Email Adressen und Anzahl der gehaltenen Bienenvölker.


(2.1) Die Daten der Bankverbindung werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an die Sparkasse NOK, 74706 Osterburken
weitergeleitet.


(3) Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Mitglieder Leistungen
beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der
Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein,etc.) an das
zuständige Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der Empfänger die Daten ausschließlich
gemäß dem Übermittlungszweck verwendet.


(4) Im Zusammenhang mit der Förderung der Bienenhaltung veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten, Fotos oder
Videoclips seiner Mitglieder auf seiner Internetseite und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print-, Tele- sowie
sonstige elektronische Medien. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name,
Vereinszugehörigkeit und - soweit aus notwendigen Gründen (z.B. Einteilung in Altersklassen) erforderlich-Alter oder
Geburtsjahrgang. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber der Vereinsleitung der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person
widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene
Fotos von seiner Internetseite. Rechtsgrundlage hierfür ist Art.6, Abs.a) DSGVO.


(5) In seinen Pressemitteilungen. Vereinszeitung, Vereinsflyer, am schwarzen Brett sowie auf seiner Internetseite berichtet der
Verein auch über Ehrungen, Jubiläum,besondere Erfolge und Ereignisse, sowie Geburtstage seiner Mitglieder. Hierbei können Fotos
von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden: Name, Vereinszugehörigkeit und Dauer ,
Funktion im Verein und - soweit erforderlich - Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der
Verein – unter Meldung von Name , Funktion im Verein , Vereinszugehörigkeit und deren Dauer- auch an andere Print, Tele und
weitere elektronische Medien übermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit
gegenüber der Vereinsleitung der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein
oder für einzelne Ereignisse widersprechen. In diesem Fall entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden
Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/Übermittlungen. Rechtsgrundlage hierfür ist
ebenfalls Art. 6 Abs a) DSGVO.


(6) Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Funktionsträger des Vereins herausgegeben, wie deren
Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die
Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte
Kopie der notwendigen Daten gegen schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen , Adressen und sonstige Daten nicht zu
anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, so bald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder
gelöscht werden. Mitglieder der einzelnen Abteilungen können Telefonlisten bzw. Adresslisten, unter Angabe von Name, Adresse,
Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur besseren Kommunikation untereinander ausgehändigt werden.


(7) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Auskunft (Art.15 DSGVO) über die zu seiner Person
gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art.17
DSGVO), Einschränkungen der Verarbeitung (Art.18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), Beschwerde bei der
Aufsichtsbehörde sowie Widerspruch (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung seiner Daten. Die Beschwerde kann online unter
http.//www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/ eingereicht werden. Der Widerspruch erfolgt
gegenüber einem der oben genannten BGB-Vorstände.


(8) Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Anerkennung dieser Ausführungen stimmen die Mitglieder der Erhebung,
Verarbeitung ( Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogene Daten in dem vorgenannten Ausmaß
und Umfang zu. Eine anderweitige , über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgabe und Zwecke hinausgehende
Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. zu Werbezwecken) ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu
verpflichtet ist oder das Mitglied eingewilligt hat. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.


(9) Beim Austritt von Mitgliedern werden der Name , die Mitgliedsdauer, evtl. Vorstandstätigkeiten oder weitere Funktionen
archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der
Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die gespeicherten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken
verwendet werden. Personenbezogene Daten des ausgetretenen Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der
steuer gesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.


Diese Datenschutzordnung wurde in der Mitgliederversammlung vom 18.01.2019 erlassen.